Inside Novaform: 5 Fragen an Technische Kundenbetreuerin & Architektin Pina Meidl
Wer ein neues Zuhause kauft, hat oft ganz eigene Vorstellungen – von der zusätzlichen Steckdose bis zur individuellen Grundrisslösung. Doch was ist technisch sinnvoll, baulich zulässig und wann wird es zeitlich oder finanziell kritisch? In unserem Interview spricht Architektin und Technische Kundenbetreuerin Pina Meidl darüber, wie Sonderwünsche bei Novaform geprüft, kalkuliert und in den Bauablauf integriert werden. Sie erklärt außerdem, worauf Käufer achten sollten, damit ihre Planung realistisch, transparent und reibungslos verläuft. 1. Wie gehst du vor, wenn Käufer mit ganz individuellen Sonderwünschen kommen – von der extra Steckdose bis zur Grundrissänderung? Sonderwünsche sind grundsätzlich Abweichungen von der vorgegebenen Standardausstattung. Beispiele hierfür sind Veränderungen im Grundriss oder von Materialien, Bodenbelägen, sowie Ausstattungselemente wie Waschbecken, Dusche, Badewanne oder Armaturen. Wir unterscheiden zwischen: • Standardisierte Sonderwünsche (z. B. extra Steckdose, extra WM-Anschluss): Diese sind oft vordefiniert. Die Abwicklung erfolgt schnell über Pauschalpreise. • Individuelle Ausstattungswünsche (z. B. hochwertigeres Parkett): Erfordern eine Abstimmung mit Lieferanten bezüglich Lieferzeiten und Einbaustärken (Aufbauhöhe des Bodens). • Eingriffe in die Substanz (z. B. Grundrissänderungen): Diese sind hochkomplex, da sie Statik, Brandschutz, Schallschutz und die Haustechnik (TGA-Planung) betreffen. 2. Welche Sonderwünsche lassen sich (z.B. in Projekten wie PARK47 oder ROON75) sehr gut umsetzen und wo gibt es bauliche oder rechtliche Grenzen? /Gut umsetzbare Sonderwünsche/ Diese Wünsche betreffen meist die Innenausstattung und sind prozesstechnisch standardisiert: • Elektroinstallationen: Zusätzliche Steckdosen, Wandauslässe für Leuchten oder die Vorrüstung für Smart-Home-Systeme. • Sanitärausstattung: Austausch von Armaturen, Installation von Regenduschen oder die Wahl anderer Fliesenformate innerhalb der statisch zulässigen Aufbauhöhen. • Bodenbeläge: Wechsel von Standard-Parkett auf hochwertige Landhausdielen oder Vinylböden • Nicht-tragende Wände: Kleinere Anpassungen der Räume, sofern keine Leitungsstränge (TGA) betroffen sind. /Bauliche und rechtliche Grenzen/ Hier stoßen individuelle Wünsche an unüberwindbare Hürden: a) Bauliche/Technische Grenzen: • Statik: das Entfernen tragender Wände oder das Hinzufügen schwerer Elemente (z. B. ein Whirlpool auf dem Balkon oder ein massiver Tresor) ist oft nicht möglich, da die Deckenlasten im Mehrfamilienhausbau fest kalkuliert sind. • Haustechnik (TGA): Die Lage von Fallrohren und Lüftungsschächten ist fix. Ein Bad oder eine Küche kann nicht beliebig an das andere Ende der Wohnung verlegt werden, wenn dort kein Anschluss an den vertikalen Schacht möglich ist. • Brandschutz: Änderungen an Wohnungseingangstüren oder Fluchtwegen sind unzulässig, da diese die Sicherheit des gesamten Gebäudes gefährden könnten. b) Rechtliche Grenzen: • Fassade & Gemeinschaftseigentum: Änderungen am äußeren Erscheinungsbild (z. B. andere Fensterrahmenfarben, Markisen oder das nachträgliche Schließen von Loggien) bedürfen der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (WEG) und widersprechen oft der Baugenehmigung oder dem Gestaltungskonzept des Architekten. • Öffentliches Baurecht: Wenn Sonderwünsche (wie etwa ein Ausbau des Dachgeschosses) die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) überschreiten oder gegen Abstandsflächen verstoßen, sind sie genehmigungspflichtig und meist nicht realisierbar. • Barrierefreiheit: In vielen Neubauten wie PARK47 ist barrierefreien Wohnraum gesetzlich vorgeschrieben und durch die DIN 18040-2 geregelt. Ein Sonderwunsch, der diese Barrierefreiheit aufhebt (z. B. Einbau einer Stufe), darf vom Bauträger oft gar nicht umgesetzt werden. Zeitkritischer Faktor: für Projekte, die sich bereits im Bau oder in der Fertigstellung befinden, sind Änderungen an der Rohinstallation (Wasser/Strom) meist bereits ausgeschlossen ("Point of no Return"). 3. Wie wirken sich Sonderwünsche typischerweise auf Bauzeit, Bemusterung und Übergabetermin aus und ab welchem Zeitpunkt wird es für Änderungen kritisch? Sonderwünsche beeinflussen den Baufortschritt maßgeblich, da sie die standardisierten Abläufe unterbrechen, daher ist eine frühzeitige Planung aufgrund bau-organisatorischen Gründen immer wünschenswert. Auswirkungen auf zentrale Termine • Bemusterung: Sonderwünsche verlängern die Bemusterungsphase, da individuelle Beratungsgespräche, technische Prüfungen und die Angebotseinholung bei Fachplanern zusätzliche Zeit beanspruchen. • Bauzeit: Jede Änderung nach Planungsabschluss kann den Bauablauf stören. Dies führt zu Bauzeitverzögerungen durch Umplanungen, längere Lieferzeiten für Spezialmaterialien oder die Suche nach freien Kapazitäten bei spezialisierten Gewerken. • Übergabetermin: Extensive Sonderwünsche können den vertraglich vereinbarten Übergabetermin gefährden. • Nachtragsvereinbarung: Jeder individuelle Wunsch wird schriftlich fixiert. Die Vereinbarung enthält eine detaillierte Leistungsbeschreibung, den Preis und die explizite Bestätigung, dass sich der Fertigstellungstermin ggf. nach hinten verschiebt. Um den Überblick zu behalten, werden die Sonderwünsche (inkl. der Mehrpreise) in einer digitalen Bemusterungskatalog gesammelt, und sind so jederzeit vom Käufer einsehbar. 4. Wie sorgst du dafür, dass Sonderwünsche transparent kalkuliert sind und zu Novaform Qualitätsstandards passen? Vergleich zum Standard: Mehrkosten werden explizit als Differenz zum bereits im Kaufpreis enthaltenen Standard ausgewiesen. • Fachplaner-Check: Jeder individuelle Wunsch (insbesondere Grundriss- oder TGA-Änderungen) wird von den projektbeteiligten Architekten und Ingenieuren auf Konformität mit den Novaform-Qualitätsvorgaben geprüft. 5. Lernkurve aus vergangenen Projekten: Welche Sonderwünsche aus früheren Projekten haben dich geprägt und was rätst du Interessenten, damit ihre Wohnung direkt perfekt passt? Wir raten heute dazu, die Küchenplanung abzuschließen, bevor die Elektro-Frist abläuft. Ein nachträgliches Verschieben von Starkstromanschlüssen ist nach dem Rohbau aufwendig. Besuchen Sie die Ausstellungen unserer Partner. Bilder im Internet können Haptik und das Zusammenspiel von Licht und Material (z.B. Echtparkett vs. Fliese) nicht zu 100% abbilden. Beachten Sie die Fristen: Der „Point of no Return“ ist im Bauwesen real. Wer früh entscheidet, hat die maximale Freiheit. Die perfekte Wohnung entsteht durch einen Dialog. Je klarer Sie uns Ihre Lebensgewohnheiten schildern, desto besser können wir die, auf ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Wohnung, realisieren.